Christenberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Der „Christenberg“ liegt als 387 Meter hohe Erhöhung im Westen des Burgwaldes, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens. Hier kommt ein Mosaik verschiedener Waldgesellschaften vor, welche teilweise von besonderer ökologischer Bedeutung sind. Im Norden des Naturschutzgebietes liegt der feuchte Talhäuser Grund mit zwei ehemals zur Fischzucht genutzten Teichen. Der obere, von Quellmulden gespeiste „Spiegelteich“ zeichnet sich durch eine ausgeprägte Wasservegetation, mit einem Vorkommen des seltenen Alpen- Laichkrauts, aus. Die kalten Stillgewässer werden von zahlreichen Amphibien, wie Faden- und Bergmolch aber auch von der bedrohten Geburtshelferkröte zum Laichen aufgesucht. In östlicher und südwestlicher Richtung des Spiegelteiches gedeihen lückige Erlensumpfwälder, in denen kleinflächig Quellniedermoore mit flächendeckender Torfmoos-Decke und einer bemerkenswerten Farn-, Bärlapp- und Seggen-Flora auftreten. Westlich des Spiegelteiches schließt der Talgrund des Silberbornbaches an, welcher von einem ausgedehnten, farnreichen Erlenauwald begleitet wird. Den weitaus größeren Teil des Naturschutzgebietes nehmen jedoch Mischwälder sowie aufgeforstete Nadelwälder mit bestandsbildenden Fichten-, Kiefern-, Douglasien- und Lärchenbeständen ein. Eine echte botanische Rarität ist das Vorkommen des vom Aussterben bedrohten Zeillers-Flachbärlapp in einem lichten Jungfichten-Bestand. Kleinflächig ergänzen Laubmisch-, Buchen- und Hangwald-Bestände den Waldkomplex. Der „Christenberg“ ist nicht nur von botanischer Bedeutung. In den abwechslungsreichen Wäldern finden auch zahlreiche Vogelarten wertvolle Lebensräume vor.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 Meter langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Christenberg § 3.

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten