Christenberger Talgrund

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Der „Christenberger Talgrund“ liegt südlich des Christenberges in einem verzweigten Talsystem des Burgwalds, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens. Neben ausgedehnten Laubwaldgesellschaften deren Baumartenzusammensetzung in Abhängigkeit von den wechselnden Standortbedingungen variiert, zeichnet sich das Naturschutzgebiet besonders durch das Vorkommen von Zwischen- und Flachmooren sowie seltene Waldkiefer-Moorwälder aus. In diesem Sonderlebensraum gedeihen bunte Torfmoosgesellschaften mit beeindruckenden Standortspezialisten wie dem seltenen Kamm- Torfmoos und dem vom Aussterben bedrohten Mittleren Sonnentau. In trockengefallenen Moorbereichen wächst flächig das gefährdete Schmalblättrige Wollgras. Entlang von Wegen breiten sich Heidebestände aus ebenso wie der violett blühende, sehr seltene Pyramiden- Günsel. Ohrweiden-Gebüsche, flache Stillwasserflächen und ein ganzjährig wasserführender Teich ergänzen den Biotop-Komplex mit wertvollen Lebensraumstrukturen für eine ebenso speziell angepasste Tierwelt. Der „Christenberger Talgrund“ beherbergt kühle Temperaturen liebende Insekten, wie unter anderem 16, teils seltene Libellenarten sowie einige Spinnen. Zusammen mit seinen benachbarten Naturschutzgebieten bildet der „Christenberger Talgrund“ einen Biotopverbund von überregionaler Bedeutung.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 Meter langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Christenberger Talgrund § 3.

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten