Über die Hälfte der Nationalparkfläche im Bayerischen Wald, vornehmlich die tieferen Lagen, sind ganzjährig frei betretbar. Nur in besonders empfindlichen Gebieten, wie den Hochlagen oder Moorgebieten, gilt zum Schutz der Natur und seltener Tierarten ein Wegegebot.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Wegegebot! Das Kerngebiet des Nationalparks Bayerischer Wald darf nur auf markierten Wegen betreten werden. Vom 15. Juli bis 15. November jeden Jahres dürfen neben den markierten Wanderwegen auch die in der Verordnung über die Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald definierten sonstigen Wege und Steige, das sind nicht mehr markierte Wege, sowie der Grenzsteig begangen werden.