Betreten von Röhrichtzonen sowie Verlandungs- und Kesselmoore außerhalb der Wege verboten
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Teltow-Fläming |
| Fläche | 566,12km² |
| Gründungsjahr | 1998 |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | 17e9717a-6208-4b32-8810-8994ba21b710 |
Betreten von Röhrichtzonen sowie Verlandungs- und Kesselmoore außerhalb der Wege verboten
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft gemäß § 22 Abs. 4 BbgNatSchAG außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden.
Aufstellen von Wohnwagen außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener und gekennzeichneter Plätze sowie von Hausgärten verboten