Dauner Maare

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Das Naturschutzgebiet Dauner Maare bewahrt eine einzigartige Vulkanlandschaft in der Vulkaneifel. Hier finden sich die charakteristischen Maare, Zeugen vergangener vulkanischer Aktivität, die wertvolle Lebensräume bilden.

Die Dauner Maare bilden ein herausragendes Naturschutzgebiet in der Rheinland-Pfalz, geprägt von den faszinierenden geologischen Formationen der Vulkaneifel. Als Relikte explosiver vulkanischer Ereignisse haben sich hier einzigartige Kessel und Seen gebildet, die eine besondere Landschaft darstellen. Der Schutz dieser Maare und ihrer Umgebung dient dem Erhalt seltener Lebensräume für Flora und Fauna sowie der Bewahrung dieser erdgeschichtlich bedeutsamen Naturphänomene. Die natürliche Schönheit dieses besonderen Ortes in der Vulkaneifel, nahe der Lieser, ist ein wertvolles Naturerbe.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt für den Bereich des Feuchtbiotops im Schalkenmehrener Doppelmaar.

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

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Kraftfahrzeug ist verboten auf

Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege

Fahren und Parken ist auf öffentlich gewidmeten Straßen und Plätzen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt für das Gemündener Maarkessels und das Schalkenmehrener Maar. Ausgenommen sind gemeindeeigene Tret- und Ruderboote (maximal 20) und das Rettungsboot.

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt für den Bereich des Gemündener Maarkessels und das Schalkenmehrener Maar. Ausgenommen sind gemeindeeigene Tret- und Ruderboote (maximal 20) und das Rettungsboot.

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dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

im Bereich des Gemündener Maarkessels

dtp_diving_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Tauchen ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Bäume fällen oder verletzen ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Pflanzen sammeln ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.

dtp_fishing_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Angeln ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt für die ausgewiesenen Ruhezonen in den drei Maargewässern. An- und Zufüttern sowie Seedüngung sind ebenfalls verboten.

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Angeln ist nur mit behördlicher Erlaubnis erlaubt

Gilt für Angelsportveranstaltungen.

dtp_swimming_allowed_regular

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Baden ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

nur im Bereich der Badeanstalten im Gemündener und Schalkenmehrener Maar