Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für den Bereich des Feuchtbiotops im Schalkenmehrener Doppelmaar.
Das Naturschutzgebiet Dauner Maare bewahrt eine einzigartige Vulkanlandschaft in der Vulkaneifel. Hier finden sich die charakteristischen Maare, Zeugen vergangener vulkanischer Aktivität, die wertvolle Lebensräume bilden.
Die Dauner Maare bilden ein herausragendes Naturschutzgebiet in der Rheinland-Pfalz, geprägt von den faszinierenden geologischen Formationen der Vulkaneifel. Als Relikte explosiver vulkanischer Ereignisse haben sich hier einzigartige Kessel und Seen gebildet, die eine besondere Landschaft darstellen. Der Schutz dieser Maare und ihrer Umgebung dient dem Erhalt seltener Lebensräume für Flora und Fauna sowie der Bewahrung dieser erdgeschichtlich bedeutsamen Naturphänomene. Die natürliche Schönheit dieses besonderen Ortes in der Vulkaneifel, nahe der Lieser, ist ein wertvolles Naturerbe.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Fläche | 2,30km² |
| Gründungsjahr | 1978 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e36fe7d1-1c07-479e-96ac-203d3389f843 |
| Name und Abteilung |
Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://naturschutz.rlp.de/ |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für den Bereich des Feuchtbiotops im Schalkenmehrener Doppelmaar.
Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
Fahren und Parken ist auf öffentlich gewidmeten Straßen und Plätzen erlaubt.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für das Gemündener Maarkessels und das Schalkenmehrener Maar. Ausgenommen sind gemeindeeigene Tret- und Ruderboote (maximal 20) und das Rettungsboot.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für den Bereich des Gemündener Maarkessels und das Schalkenmehrener Maar. Ausgenommen sind gemeindeeigene Tret- und Ruderboote (maximal 20) und das Rettungsboot.
Ausgewiesene Wege/Plätze
im Bereich des Gemündener Maarkessels
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für die ausgewiesenen Ruhezonen in den drei Maargewässern. An- und Zufüttern sowie Seedüngung sind ebenfalls verboten.
Gilt für Angelsportveranstaltungen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
nur im Bereich der Badeanstalten im Gemündener und Schalkenmehrener Maar