Ausgewiesene Wege/Plätze
nur auf Wegen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
nur auf Wegen
Ausgewiesene Wege/Plätze
nur auf Wegen
außer batteriegetriebene oder hoch geschossene Spielflugzeuge geringer Reichweite
Wenn dadurch Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gestört werden