Dehrner Auwald und Dehrner Teiche

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet „Dehrner Auwald und Dehrner Teiche“ stellt ein Mosaik aus wertvollen Biotoptypen dar. Es umfasst naturnahe Laubwälder, Teiche und Wiesen im Bereich einer stillgelegten Tongrube sowie einen Erlen-Eschen-Auwald. In den unterschiedlichen Lebensräumen konnten sich Pflanzengesellschaften ausbreiten, die an die jeweils spezifischen, teilweise extremen Standorte angepasst sind. So gedeihen vor allem auf den nassen Wiesen und in den Uferbereichen einige für diese Standorte zwar typische, jedoch seltene Pflanzenarten. Durch Vernetzung der Gewässer-, Wald- und Wiesenlebensräume findet hier aber auch eine enorme Vielfalt von schützenswerten Tierarten, wie beispielsweise 67 Vogelarten sowie zahlreiche Insektenarten, einen abwechslungsreichen Lebensraum.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Angelfischerei an den Teichen der Flur 10 der Gemarkung Dehrn durch den zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Verordnung im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, in der zeit vom 16. Juli bis 28. Februar, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Dehrner Auwald und Dehrner Teiche § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten