- location_on Deutschland - Hessen - Gießen
- straighten 0,25km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Mengelshäuser Teiche“ besteht neben den zwei Teichen aus Laubwald und kleineren Nadelwaldbeständen sowie Auenbereichen mit Quellaustritten, Auwald und feuchtem Grünland. Dieses Mosaik unterschiedlicher Standortbedingungen bietet zahlreichen Tier- und Pflanzenarten spezifische Lebensräume. Die von Quellen und Gräben gespeisten Teiche, zeichnen sich durch Ufersäume mit typischen Pflanzengesellschaften, wie beispielsweise Röhrichten, aus. Beschattet werden die Teichränder von überhängenden Weiden- und Erlen-Gebüschen, welche vom geschützten Eisvogel als Ansitzwarten zur Fischjagd genutzt werden. Die Uferzonen der Teiche sowie Mulden in den umliegenden Feuchtwiesen werden von Amphibien zum Laichen aufgesucht. Auch eine Vielzahl von Libellen sucht die Gewässer auf. Das südwärts an die Teiche anschließende Grünland besteht aus unterschiedlich feuchten Bereichen mit dafür typischen Pflanzenarten. Die nassen Bereiche sind in Teilen brach gefallen und werden von der Sumpf-Segge erobert. Das Grünland bietet wertvollen Lebensraum für Schmetterlings- und Heuschreckenlebensgemeinschaften.
Gallerie
Regeln
Betretungsverhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Schneeaktivitäten
Wasseraktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die fischereiliche Bewirtschaftung der Teiche im bisherigen Umfang in der Zeit vom 16. Juli bis 15. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Die Mengelshäuser Teiche § 4.