Die Mengelshäuser Teiche

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet „Mengelshäuser Teiche“ besteht neben den zwei Teichen aus Laubwald und kleineren Nadelwaldbeständen sowie Auenbereichen mit Quellaustritten, Auwald und feuchtem Grünland. Dieses Mosaik unterschiedlicher Standortbedingungen bietet zahlreichen Tier- und Pflanzenarten spezifische Lebensräume. Die von Quellen und Gräben gespeisten Teiche, zeichnen sich durch Ufersäume mit typischen Pflanzengesellschaften, wie beispielsweise Röhrichten, aus. Beschattet werden die Teichränder von überhängenden Weiden- und Erlen-Gebüschen, welche vom geschützten Eisvogel als Ansitzwarten zur Fischjagd genutzt werden. Die Uferzonen der Teiche sowie Mulden in den umliegenden Feuchtwiesen werden von Amphibien zum Laichen aufgesucht. Auch eine Vielzahl von Libellen sucht die Gewässer auf. Das südwärts an die Teiche anschließende Grünland besteht aus unterschiedlich feuchten Bereichen mit dafür typischen Pflanzenarten. Die nassen Bereiche sind in Teilen brach gefallen und werden von der Sumpf-Segge erobert. Das Grünland bietet wertvollen Lebensraum für Schmetterlings- und Heuschreckenlebensgemeinschaften.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die fischereiliche Bewirtschaftung der Teiche im bisherigen Umfang in der Zeit vom 16. Juli bis 15. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Die Mengelshäuser Teiche § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten