Diebskeller/Landgrafenborn und Nebeler Hintersprung

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet „Diebskeller und Nebeler Hintersprung“ liegt im zentralen Burgwald, einem der größten, zusammenhängenden Waldgebiete Hessens. Durch Gebietserweiterungen wurden die ursprünglichen Naturschutzgebiete „Diebskeller/Landgrafenborn“ und „Nebeler Hintersprung“ zusammengefasst. Das neue Gebiet umfasst sickernasse Talgründe umgeben von Fichtenforst und Buchenwald in den Hanglagen. Kleine offene Wasserflächen und Übergangsmoore mit Mooshügeln, sogenannten Bulten, sowie ausgedehnte Torfmoosflächen wechseln sich im Naturschutzgebiet ab. Von besonderer Bedeutung ist hier der großflächig vorhandene Zwischenmoorkomplex. Aufgrund des hohen Wasserstandes in diesen Bereichen mangelt es an Zersetzungsprozessen abgestorbener Pflanzen, was zu nährstoffarmen und sauren Bodenverhältnissen führt. Durch den fehlenden Abbauprozess von Pflanzenteilen werden in Moorbereichen zudem hohe Mengen an CO2 eingelagert. In diesen speziellen Biotopen gedeihen gut angepasste und besonders schützenswerte Pflanzengesellschaften, wie Moorheiden, Waldkiefern-Moorwald und artenreiche Torfmoos-Gesellschaften. Seltene und gefährdete Standortspezialisten sind beispielsweise die fleischfressende Pflanze Rundblättriger Sonnentau oder die Glockenheide sowie zahlreiche seltene Moose. Zwischenmoorbereiche und die altholzreichen, bodensauren Buchenwälder stellen zusammen einen nahezu unbeeinflussten Biotopkomplex dar, wie er heute nur noch selten zu finden ist. Seit Ende der 1980er Jahre werden im Naturschutzgebiet standortfremde Fichtenaufforstungen entfernt und Entwässerungsgräben verschlossen, was zur Wiedervernässung der Torfmoosflächen führt. Diese Maßnahmen fördern nachhaltig die natürliche Entwicklung dieses wertvollen Lebensraumes, welcher durch seine Lage zu angrenzenden Naturschutzgebieten, wie beispielsweise die "Franzosenwiesen", und "Christenberger Talgrund" eine wichtige Biotop-Vernetzungsfunktion einnimmt.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 Meter langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Diebskeller und Nebeler Hintersprung § 3.

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten