Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree |
| Fläche | 4,95km² |
| Gründungsjahr | 1957 |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | 383d752f-b9ab-44fd-bd93-ca98a0be0b3e |
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Zelten ausschließlich auf dafür freigegebenen Plätzen zulässig
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Diehloer Höhen
8. Februar 1957