vom 01. April bis 31. Juli
Beachten Sie vor Ort gekennzeichnete, allgemeine Betretungsverbote von Uferabschnitten samt Vorland
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 01. April bis 31. Juli
Beachten Sie vor Ort gekennzeichnete, allgemeine Betretungsverbote von Uferabschnitten samt Vorland
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
auf Bäume mit Bruthöhlen oder Horsten von Vögeln
Wenn dadurch Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gestört werden