vom 01. März bis 30. Juni
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 01. März bis 30. Juni
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
vom 01. Februar bis 31. August
auf Bäume mit natürlichen Höhlen oder Horsten
vom 01. März bis 30. Juni
in den Altwassern
in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten