Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree, Spree-Neiße |
Fläche | 7,16km² |
Gründungsjahr | 1965 |
IUCN Kategorie | V |
DtP ID | b13fce27-b8f0-47ab-b53a-1113a953f127 |
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft gemäß § 22 Abs. 4 BbgNatSchAG außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden.