- location_on Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg
- straighten 1,21km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Dornburg“ ist eins der ältesten Naturschutzgebiete in Hessen. Wegen seiner historischen und geologischen Besonderheiten ist es auch überregional bekannt. Ein absolutes und in Hessen einzigartiges Highlight ist das „Ewige Eis“. Im Winter lassen hier Luftströmungen unter dem losen Basaltgeröll des Berges Feuchtigkeit zu Eis gefrieren, das auch im Sommer niemals ganz auftaut. Grund für die Auszeichnung als Naturschutzgebiet war jedoch die Vielfalt der hier auftretenden Lebensräume. Das Gebiet umfasst ein Mosaik aus verschiedenen Waldgesellschaften, Heckenstrukturen sowie karge Offenlandbereiche, die auf Grund des felsigen Untergrundes besondere, gut angepasste Pflanzengesellschaften beherbergen. Durch die Verknüpfung der einzelnen Lebensräume finden hier einige stark gefährdete Vogelarten geeignete Brut- und Jagdgebiete. Die Grünlandstandorte und Heckenbereiche bieten zudem vielen Schmetterlingen und Heuschrecken einen optimalen Lebensraum. Die „Dornburg“ ist außerdem für international streng geschützte Fledermausarten von Bedeutung. Mit der Erweiterung des Naturschutzgebietes um den stillgelegten Steinbruch im Jahr 2014, konnte die Erhaltung des Lebensraums für seltene Amphibien und den Uhu sichergestellt werden.
Gallerie
Regeln
Betretungsverhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Schneeaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Motorisierte Aktivitäten
Wasseraktivitäten
Bergaktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die Ausübung der fischereilichen Nutzung und Pflege des Gewässers „Tiefgang“ im bisherigen Umfang und in der bisherigen Art ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Dornburg § 4.