Dornburg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Die „Dornburg“ ist eins der ältesten Naturschutzgebiete in Hessen. Wegen seiner historischen und geologischen Besonderheiten ist es auch überregional bekannt. Ein absolutes und in Hessen einzigartiges Highlight ist das „Ewige Eis“. Im Winter lassen hier Luftströmungen unter dem losen Basaltgeröll des Berges Feuchtigkeit zu Eis gefrieren, das auch im Sommer niemals ganz auftaut. Grund für die Auszeichnung als Naturschutzgebiet war jedoch die Vielfalt der hier auftretenden Lebensräume. Das Gebiet umfasst ein Mosaik aus verschiedenen Waldgesellschaften, Heckenstrukturen sowie karge Offenlandbereiche, die auf Grund des felsigen Untergrundes besondere, gut angepasste Pflanzengesellschaften beherbergen. Durch die Verknüpfung der einzelnen Lebensräume finden hier einige stark gefährdete Vogelarten geeignete Brut- und Jagdgebiete. Die Grünlandstandorte und Heckenbereiche bieten zudem vielen Schmetterlingen und Heuschrecken einen optimalen Lebensraum. Die „Dornburg“ ist außerdem für international streng geschützte Fledermausarten von Bedeutung. Mit der Erweiterung des Naturschutzgebietes um den stillgelegten Steinbruch im Jahr 2014, konnte die Erhaltung des Lebensraums für seltene Amphibien und den Uhu sichergestellt werden.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der fischereilichen Nutzung und Pflege des Gewässers „Tiefgang“ im bisherigen Umfang und in der bisherigen Art ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Dornburg § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten