vom 01. April bis 31. Juli
Achtung: Hier gilt zum Schutz der Wildtiere und des Waldes ein freiwilliges Betretungsverbot. Hier befindet sich störungsempfindliches Wildtierhabitat. In diesem Zeitraum sind die bedrohten Arten, die hier vorkommen, auf störungsfreies Habitat angewiesen.
vom 01. April bis 31. Juli