In dem Naturschutzgebiet ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb des Schwimmbadbereichs und der Wege zu betreten oder zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb des Schwimmbadbereichs und der Wege zu betreten oder zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: den Ebenweiler See westlich der in der Schutzgebietskarte eingezeichneten, gestrichelten Linie mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren oder in diesem Teil zu baden.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: den Ebenweiler See westlich der in der Schutzgebietskarte eingezeichneten, gestrichelten Linie mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren oder in diesem Teil zu baden
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Teich‑ oder Seerosen zu entfernen oder zu beschädigen.