Ebersberger Weiher

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren. Das Ufer zu Badezwecken außerhalb des in der Schutzgebietskarte als Badezone gekennzeichneten Bereichs zu betreten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist verboten: den Mahlweiher mit Wasserfahrzeugen (z. B. Booten, Luftmatratzen und dergleichen) zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

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Baden ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist verboten: das Ufer zu Badezwecken außerhalb des in der Schutzgebietskarte als Badezone gekennzeichneten Bereichs zu betreten. Beim Baden ist ein Mindestabstand von 10 m zum Schilfgürtel und den Schwimmblattgesellschaften hin einzuhalten, den Mahlweiher mit Wasserfahrzeugen (z. B. Booten, Luftmatratzen und dergleichen) zu befahren.

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Angeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Hunde ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen.

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Feuer ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Feuer zu machen, zu grillen.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Pilze sammeln ist verboten