In dem Naturschutzgebiet ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren. Das Ufer zu Badezwecken außerhalb des in der Schutzgebietskarte als Badezone gekennzeichneten Bereichs zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren. Das Ufer zu Badezwecken außerhalb des in der Schutzgebietskarte als Badezone gekennzeichneten Bereichs zu betreten.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: den Mahlweiher mit Wasserfahrzeugen (z. B. Booten, Luftmatratzen und dergleichen) zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: das Ufer zu Badezwecken außerhalb des in der Schutzgebietskarte als Badezone gekennzeichneten Bereichs zu betreten. Beim Baden ist ein Mindestabstand von 10 m zum Schilfgürtel und den Schwimmblattgesellschaften hin einzuhalten, den Mahlweiher mit Wasserfahrzeugen (z. B. Booten, Luftmatratzen und dergleichen) zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Feuer zu machen, zu grillen.
In dem Naturschutzgebiet ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.