Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree, Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt |
| Fläche | 21,42km² |
| Gründungsjahr | 1960 |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | d41a5250-48ec-4eda-a211-76706acefbec |
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Zelten ausschließlich auf dafür freigegebenen Flächen erlaubt