Ehinger Galgenberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten auf

Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, das Gebiet außerhalb von Straßen oder befestigten Wegen mit Fahrrädern zu befahren.

Reitaktivitäten

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dtp_unpavedagriculturalandforestryroads_forbidden_regular
Reiten ist verboten auf

Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren oder Kraftfahrzeuge abzustellen.

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen oder Verkaufsstände aufzustellen oder Kraftfahrzeuge abzustellen.

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Luftfahrzeuge, insbesondere Luftsportgeräte und Flugmodelle, zu starten oder zu landen.

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Luftfahrzeuge, insbesondere Luftsportgeräte und Flugmodelle, zu starten oder zu landen.

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Feuer ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer anzumachen oder zu unterhalten.

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Abfall entsorgen ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern.

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Pilze sammeln ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.