Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet südwest- bzw. westlich (hangabwärts) des in der Flurkarte mit Strich-Signatur gekennzeichneten Weges B außerhalb der vorhandenen Wege zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet südwest- bzw. westlich (hangabwärts) des in der Flurkarte mit Strich-Signatur gekennzeichneten Weges B außerhalb der vorhandenen Wege zu betreten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
das Befahren mit Fahrrädern ist nur auf dem oberen, geschotterten, in der Flurkarte mit Punkt-Signatur gekennzeichneten Weg A zulässig