Eichholz

Naturschutzgebiet

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 13. Juni bis 31. August

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Generelles Verhalten

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Pilze sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten