Ausgewiesene Wege/Plätze
Auf den befestigten Feldwegen (Flst. 700 und 4150) ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Auf den befestigten Feldwegen (Flst. 700 und 4150) ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Auf den befestigten Feldwegen (Flst. 700 und 4150) ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig.