Ausgewiesene Wege/Plätze
Kitesurfen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Einige Kitesurfzonen haben ihre eigenen zeitlichen Bedingungen. Diese sind zu beachten und können aus der Nordsee-Befahrensverordnung entnommen werden.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen |
| Fläche | 29,28ha |
| DtP ID | 240d1a91-81ae-45ce-83dd-9eaba1310cd8 |
| Name und Abteilung |
Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
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| Webseite | https://www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/ |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Kitesurfen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Einige Kitesurfzonen haben ihre eigenen zeitlichen Bedingungen. Diese sind zu beachten und können aus der Nordsee-Befahrensverordnung entnommen werden.
Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG)
Land Niedersachsen - 11. Juli 2001
Bundesministerium für Digitales und Verkehr - 27. April 2023