Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Heidenheim |
Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000110 |
Fläche | 3,28km² |
Gründungsjahr | 1983 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | 4c9d7582-0b86-4b3d-baec-f01a155c27b1 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
Adresse |
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Reiten ist auf den in der Talaue verlaufenden Wegen einer Verbindung entlang der B 19 sowie einem Verbindungsweg zwischen der Talaue und der Domäne Falkenstein, die in der Natur gekennzeichnet und in der Karte braun dargestellt sind, zulässig
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die innerhalb des Waldes gelegenen Felsen zu beklettern. Gilt nicht: für das Beklettern des Bindsteinfelsens, das Beklettern des Falkensteins.
Ausgewiesene Wege/Plätze
26. Mai 1983