Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter, mindestens 2 m breiter Wege mit Fahrrädern zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter, mindestens 2 m breiter Wege mit Fahrrädern zu befahren.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter, mindestens 2 m breiter Wege mit Skiern zu befahren, außer auf den vorhandenen Loipen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: außerhalb der in den Flurkarten braun angelegten Straßen und Wegen zu reiten; das Befahren dieser Straßen und Wege mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf befestigten Abschnitten zulässig.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: außerhalb der in den Flurkarten braun angelegten Straßen und Wege zu reiten.