Federsee

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Der Federsee und Teile des Federseeriedes liegen in einem glazialen Becken. Sie sind ein typisches Beispiel für Verlandungsvorgänge mit allen Stadien der Entwicklung vom offenen Wasser über die Wasser- und Uferpflanzen zum Flach- und Hochmoor. Bemerkenswert sind vielfältige Biotope und die sehr artenreiche Vogelwelt, in erster Linie Wasservögel, Greifvögel und Singvögel. Das Naturschutzgebiet Federsee ist Rastplatz für Zugvögel.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren oder zu reiten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Es ist verboten, Wasserfahrzeuge aller Art auf dem See zu halten und zu benutzen. Ausnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Test

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Im Bereich des Schutzgebietes ist verboten an anderen als den durch Schilder von der unteren Naturschutzbehörde hierfür freigegebenen Stellen zu baden.

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Angeln ist verboten

Im Bereich des Schutzgebietes ist verboten, freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut- oder Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen, unbeschadet der berechtigten Abwehrmaßnahmen gegen Kulturschädlinge und sonst lästige oder blutsaugende Insekten. Unberührt bleibt die rechtmäßige Ausübung der Fischerei - nach Genehmigung des Pachtvertrages durch die untere Naturschutzbehörde -, jedoch mit der Auflage, daß Störungen des Brutgeschäfts der Vögel unterbleiben.