- location_on Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis
- straighten 4,06km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Feldatal ist das zweitgrößte Naturschutzgebiet in Hessen und erstreckt sich über eine Länge von etwa 3,5 km entlang des Bachtals der Felda und ihrer Seitentälchen zwischen den Ortschaften Obernhausen und Schellnhausen. Es ist von besonders großem Schutzwert, da es ein heute seltenes naturnahes Bach-Auen-System mit natürlich mäandrierndem (geschlängeltem) Bachlauf, einem bachsäumenden Erlen-Eschen-Wald sowie angrenzende Feuchtwiesen und Brachbereiche umfasst. Diese Lebensraumtypen bieten seltenen, an Feuchtgebiete gebundenen Pflanzgesellschaften, wie beispielsweise Seggen-Gesellschaften, Sumpfdotterblumenwiesen sowie kleine Bereiche einer Borstgras-Pfeifengras-Wiese, optimale Standortbedingungen und damit abwechslungsreichen Lebensraum für zahlreiche bedrohte Pflanzenarten, wie zum Beispiel für streng geschützte Orchideen. Der Auen-Komplex des Feldatals wird darüber hinaus von großflächigen, naturnahen Buchenwäldern sowie mehreren Teichen und Tümpel mit, teilweise ausgeprägter Ufervegetation ergänzt. Die Verknüpfung dieser wertvollen Biotope schafft für eine bemerkenswert große Vielfalt von Tieren einen außerordentlich hochwertigen Lebensraum. Von überregionaler Bedeutung ist die sehr artenreiche Vogelwelt im Feldatal. Hier brüten zahlreiche geschützte Vögel, wie beispielsweise der Schwarzstorch und die Waldschnepfe.
Gallerie
Regeln
Betretungsverhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Schneeaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Motorisierte Aktivitäten
Wasseraktivitäten
Bergaktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 m langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Feldatal § 3.
In der Schutzzone 2 ist die Ausübung der Angelfischerei in der Felda durch maximal drei Angler gleichzeitig in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Januar gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Feldatal § 4.