Feldatal

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Feldatal ist das zweitgrößte Naturschutzgebiet in Hessen und erstreckt sich über eine Länge von etwa 3,5 km entlang des Bachtals der Felda und ihrer Seitentälchen zwischen den Ortschaften Obernhausen und Schellnhausen. Es ist von besonders großem Schutzwert, da es ein heute seltenes naturnahes Bach-Auen-System mit natürlich mäandrierndem (geschlängeltem) Bachlauf, einem bachsäumenden Erlen-Eschen-Wald sowie angrenzende Feuchtwiesen und Brachbereiche umfasst. Diese Lebensraumtypen bieten seltenen, an Feuchtgebiete gebundenen Pflanzgesellschaften, wie beispielsweise Seggen-Gesellschaften, Sumpfdotterblumenwiesen sowie kleine Bereiche einer Borstgras-Pfeifengras-Wiese, optimale Standortbedingungen und damit abwechslungsreichen Lebensraum für zahlreiche bedrohte Pflanzenarten, wie zum Beispiel für streng geschützte Orchideen. Der Auen-Komplex des Feldatals wird darüber hinaus von großflächigen, naturnahen Buchenwäldern sowie mehreren Teichen und Tümpel mit, teilweise ausgeprägter Ufervegetation ergänzt. Die Verknüpfung dieser wertvollen Biotope schafft für eine bemerkenswert große Vielfalt von Tieren einen außerordentlich hochwertigen Lebensraum. Von überregionaler Bedeutung ist die sehr artenreiche Vogelwelt im Feldatal. Hier brüten zahlreiche geschützte Vögel, wie beispielsweise der Schwarzstorch und die Waldschnepfe.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 m langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Feldatal § 3.

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

In der Schutzzone 2 ist die Ausübung der Angelfischerei in der Felda durch maximal drei Angler gleichzeitig in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Januar gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Feldatal § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten