Im Winter dürfen die Freiflächen außerhalb Wald auch abseits der Wege begangen werden, wenn Boden und Grasnarbe durch eine ausreichend dicke Schneedecke geschützt ist. Es ist ein Waldabstand von 50 m einzuhalten.
Naturraum von besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit; Beispiel einer glazial überformten Mittelgebirgslandschaft als wichtiges Dokument der nacheiszeitlichen Naturgeschichte; vielfältiger Lebensraum für zahlreiche Tierarten und viele, z.T. einzigartige Pflanzengesellschaften mit arktisch-alpinen, montanen und atlantischen Florenelementen sowie seltenen, z.T. vom Aussterben bedrohten Arten; z. T. Bann- und Schonwald (LWaldG § 32).
Im Winter dürfen die Freiflächen außerhalb Wald auch abseits der Wege begangen werden, wenn Boden und Grasnarbe durch eine ausreichend dicke Schneedecke geschützt ist. Es ist ein Waldabstand von 50 m einzuhalten.
Das Feuermachen ist ausschließlich an befestigten Feuerstellen erlaubt.