Im Winter dürfen die Freiflächen außerhalb Wald auch abseits der Wege begangen werden, wenn Boden und Grasnarbe durch eine ausreichend dicke Schneedecke geschützt ist. Es ist ein Waldabstand von 50 m einzuhalten.
Naturraum von besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit; Beispiel einer glazial überformten Mittelgebirgslandschaft als wichtiges Dokument der nacheiszeitlichen Naturgeschichte; vielfältiger Lebensraum für zahlreiche Tierarten und viele, z.T. einzigartige Pflanzengesellschaften mit arktisch-alpinen, montanen und atlantischen Florenelementen sowie seltenen, z.T. vom Aussterben bedrohten Arten; z. T. Bann- und Schonwald (LWaldG § 32).
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000078 |
| Fläche | 42,23km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 88110be6-a692-47be-b796-9c11ded5efa8 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Adresse |
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Im Winter dürfen die Freiflächen außerhalb Wald auch abseits der Wege begangen werden, wenn Boden und Grasnarbe durch eine ausreichend dicke Schneedecke geschützt ist. Es ist ein Waldabstand von 50 m einzuhalten.
Das Feuermachen ist ausschließlich an befestigten Feuerstellen erlaubt.
27. September 1991