In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, den See mit Wasserfahrzeugen oder mit Luftmatratzen zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, den See mit Wasserfahrzeugen oder mit Luftmatratzen zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Zelte aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Lagerplätze anzulegen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureißen.