vom 01. April bis 15. Juli
Der Rastplatz am Teufelsloch darf auch von 01. April bis 15.Juli betreten werden.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 01. April bis 15. Juli
Der Rastplatz am Teufelsloch darf auch von 01. April bis 15.Juli betreten werden.
Es ist verboten, Sommerski zu fahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
Es ist verboten, auf dem Schutzgebiet Starts oder Landungen mit Modellflugzeugen durchzuführen.
Es ist verboten, auf dem Schutzgebiet Starts oder Landungen mit Hängegleitern durchzuführen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb der zugelassenen Feuerstellen Feuer zu machen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.