Beschreibung & Karte
Überblick
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Wildschutzgebietsverordnung sind die auf der Homepage des Landratsamtes Oberallgäu veröffentlichten Karten (Innenseite der Grenzlinien), maßgebend.
Allgemeine Informationen
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Fläche | 1,15km² |
| DtP ID | 2bbc034a-8893-4453-91a8-035c222608a6 |
Gesetze und Verordnungen
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Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu über die Ausweisung des Wildschutzgebietes "Finkenschrine"
Landratsamt Oberallgäu - 9. April 2019