Fliegenberg-Kahlhof

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_forbidden_regular

Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Kraftfahrzeug ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_airsport_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Luftsport (Starten und Landen) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Insbesondere ist verboten: Luftfahrzeuge jeglicher Art zu starten oder zu landen, mit Ausnahme des Betriebs von Segelflugmodellen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang auf Flurstück Nr. 160.

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten