Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, das Gebiet zu betreten oder mit Fahrrädern zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Breisgau-Hochschwarzwald |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000035 |
| Fläche | 1,59km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 20ad601d-5b27-4ee8-a3d0-2802a35e8661 |
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, das Gebiet zu betreten oder mit Fahrrädern zu befahren.
Verordnung Flugplatz Bremgarten
7. Januar 1999