Flußlandschaft Donauwiesen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. März bis 30. Juni

Kiesbänke und deren aquatisches Umfeld sowie schlammige Flussufer dürfen ganzjährig nicht betreten werden.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Im Schutzgebiet ist es verboten, Bootsmodelle aller Art zu betreiben. In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen gewässern innerhalb des Naturschutzgebiets ist die Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen. Zum Bootsfahren auf der Donau wird auf die "Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Biberach" verwiesen (https://www.biberach.de/ceasy/resource/?id=1560&download=1).

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Wassersport ist verboten

In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen gewässern innerhalb des Naturschutzgebiets ist die Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen. Zum Bootsfahren auf der Donau wird auf die "Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Biberach" verwiesen (https://www.biberach.de/ceasy/resource/?id=1560&download=1).

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Im Schutzgebiet ist es verboten, Bootsmodelle aller Art zu betreiben. In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen gewässern innerhalb des Naturschutzgebiets ist die Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen. Zum Bootsfahren auf der Donau wird auf die "Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Biberach" verwiesen (https://www.biberach.de/ceasy/resource/?id=1560&download=1).

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Im Schutzgebiet ist es verboten, Flugmodelle aller Art zu betreiben.

Generelles Verhalten

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Angeln ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten, wild lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Nist-, Brut-, Laich-, Wohn-, Rast-, Nahrungs- oder Zufluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Fotografieren/Filmen ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.

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Hunde ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Feuer ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten, außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche, Feld- und Ufergehölze, Röhricht-, Ried- und Sauergrasbestände sowie Feuchte Hochstaudenfluren zu beseitigen oder zu zerstören. ZUdem ist es verboten, die Verlandungsbereiche oberiridischer Gewässer oder deren Ufervegetation zu beseitigen, zu zerstören oder zu beschädigen.

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Pilze sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche, Feld- und Ufergehölze, Röhricht-, Ried- und Sauergrasbestände sowie Feuchte Hochstaudenfluren zu beseitigen oder zu zerstören.

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Baden von Tieren ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Hunde schwimmen zu lassen.