Fotscheralm-Furgges

Wildruhezone

Jagdfachlich erstellte, mit Bescheid festgelegte Wildruheflächen in denen besondere, im Tiroler Jagdgesetz festgelegte Einschränkungen, bestehen! Wildruheflächen geben dem Wild während der Fütterungszeiten Raum für einen effektiven Rückzug von belastenden Störungen!

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 16. November bis 15. Mai

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 16. November bis 15. Mai

Schneeaktivitäten

dtp_wintersport_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 16. November bis 15. Mai