Ausgewiesene Wege/Plätze
Es ist verboten, das Gelände außerhalb der öffentlichen Straßen, privaten Wege oder der von der unteren Naturschutzbehörde markierten Pfade zu betreten. Es ist verboten außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen mit Fahrzeugen aller Art (hierzu zählen auch Fahrräder) zu fahren oder diese dort abzustellen. Es ist verboten außerhalb der ausgewiesenen Reitwege zu reiten.