Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. Februar bis 30. Juni
Insbesondere ist verboten: die engere Schutzzone in der Zeit vom 1. Februar bis 30. Juni jeden Jahres zu betreten
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. Februar bis 30. Juni
Insbesondere ist verboten: die engere Schutzzone in der Zeit vom 1. Februar bis 30. Juni jeden Jahres zu betreten
vom 01. Februar bis 30. Juni