Gäßnersklinge-Hohberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Insbesondere ist verboten: den zur Gäßnersklinge parallel verlaufenden Weg (Flurstück Nr. 2623) mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Insbesondere ist verboten:  den zur Gäßnersklinge parallel verlaufenden Weg (Flurstück Nr. 2623) mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten