vom 01. März bis 31. August
Es ist verboten, das Schutzgebiet vom 1. März bis 31. August außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
vom 01. März bis 31. August
Es ist verboten, das Schutzgebiet vom 1. März bis 31. August außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
In dem Schutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, zu grillen, Feuer zu machen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.