Galgenberg

Naturschutzgebiet

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. März bis 31. August

Es ist verboten, das Schutzgebiet vom 1. März bis 31. August außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Feuer ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, zu grillen, Feuer zu machen.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Pilze sammeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten