Galgenwiesen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Es ist verboten, das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren oder Kraftfahrzeuge abzustellen.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, die Wasserflächen zu nutzen oder Schlittschuh zu laufen.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen oder Verkaufsstände aufzustellen oder Kraftfahrzeuge abzustellen.

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Flugmodelle zu starten oder zu landen.

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Feuer ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Es ist verboten, Seggenriede, Staudenfluren, Röhrichtbestände, Nasswiesen, Halbtrockenrasen, Hecken, Feldgehölze, standortheimische Gebüsche, Einzelbäume, Ufergehölze und Feldraine zu beeinträchtigen.

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Pilze sammeln ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Angeln ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, wild lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtsstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wild lebende Tiere an ihren Nist‑, Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.