Gans und Rheingrafenstein

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Das Naturschutzgebiet Gans und Rheingrafenstein bewahrt eine einzigartige Porphyr-Felslandschaft mit dem imposanten Rheingrafenstein, dem Gans und dem Haidberg. Es ist ein wertvoller Lebensraum für seltene Pflanzen, Pflanzengesellschaften, Amphibien und Reptilien.

Das Naturschutzgebiet Gans und Rheingrafenstein in Rheinland-Pfalz wurde 1985 eingerichtet, um eine besondere Naturlandschaft zu schützen. Es zeichnet sich durch seine geologische und morphologische Beschaffenheit aus, die von den markanten Erhebungen Gans und Haidberg sowie der beeindruckenden Porphyr-Felsformation Rheingrafenstein geprägt wird. Das Gebiet ist von großer naturgeschichtlicher Bedeutung und dient als essenzieller Lebensraum. Hier finden sich seltene und bedrohte wildwachsende Pflanzen sowie einzigartige Pflanzengesellschaften. Darüber hinaus beherbergt es gefährdete Tierarten, insbesondere Amphibien und Reptilien, die aus wissenschaftlichen Gründen von besonderem Interesse sind. Die besondere landschaftliche Schönheit und Eigenart des Naturschutzgebietes, das am westlichen Rand von der Nahe begleitet wird, machen es zu einem wichtigen Naturdenkmal.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober

die Nahegewehre sowie die Ufer bis zu einer Länge von 100 m unterhalb der Wehre einschließlich der Inseln

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Angeln ist verboten

vom 01. April bis 31. Oktober

Angelwettbewerbe

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Baden ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober

in der Nahe

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Fotografieren/Filmen ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten