Geifitze

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Es ist verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Das Landen und Starten von Fluggeräten aller Art ist verboten.

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Das Landen und Starten von Fluggeräten aller Art ist verboten.

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Pilze sammeln ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

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Angeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten