vom 01. Dezember bis 31. Mai
Das Naturschutzgebiet Geigelstein mit Betretungsregelung haben die Landratsämter Rosenheim und Traunstein ausgewiesen. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Zweck der Festlegung des Naturschutzgebietes „Geigelstein“ ist es, 1. einen markanten Gebirgsstock der Chiemgauer Alpen und eine für das bayerische Alpengebiet charakteristische Gebirgslandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tiergesellschaften zu sichern, 2. die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu erhalten, insbesondere seltenen, empfindlichen und gefährdeten Arten die notwendigen Lebensbedingungen zu gewährleisten sowie Störungen von ihnen fernzuhalten, 3. die Entwicklung der naturnahen Vegetation einschließlich der natürlichen Verjüngung, insbesondere naturnaher Waldbestände, zu sichern, 4. die naturbedingten Veränderungen der Oberflächengestalt (Geomorphologie) dieser Gebirgslandschaft unbeeinflusst zu lassen, 5. die für das Gebiet charakteristische herkömmliche Almwirtschaft im bisherigen Umfang auf Lichtweideflächen zu erhalten und zu fördern.
| Ort | Deutschland - Bayern - Traunstein, Rosenheim, Landkreis |
| Fläche | 23,72ha |
| DtP ID | 1ae7d0c2-dc51-4c8c-bfaa-b87265fc144c |
vom 01. Dezember bis 31. Mai
vom 01. Juni bis 30. November
Verordnung über das Naturschutzgebiet" Geigelstein" in den Landkreisen Rosenheim und Traunstein
Regierung von Oberbayern - 6. Mai 1991