Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten, das Schutzgebiet mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.
Es ist verboten, das Schutzgebiet mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere Geländefahrzeugen, zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Modellfahrzeuge und Modellfluggeräte aller Art zu betreiben.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Feuer zu machen, zu grillen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.