Gemsenweiher

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Generelles Verhalten

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Pilze sammeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Hunde ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Feuer ist verboten

In dem Schutzgebiet ist es verboten zu grillen, Feuer zu machen.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.