Gießener Bergwerkswald

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Der „Gießener Bergwerkswald“ ist ein stark zerklüftetes, ehemaliges Tage- und Bergbaugelände mit interessanter Geologie. Das Gebiet umfasst zahlreiche Stillgewässer, Laubwaldgesellschaften und verschiedene Wiesentypen. Diese abwechslungsreichen Standorte bieten Lebensraum für viele seltene und bedrohte Tiere und Pflanzen. Von besonderer Bedeutung sind die Gewässer, die durch die Abbautätigkeit entstanden sind. Nach Aufgabe des Abbaus wurden sie sich selbst überlassen und unterscheiden sich voneinander z.B. hinsichtlich ihrer Tiefe oder Beschattung durch die Umgebung. Damit stellen sie eine Vielfalt spezifischer Lebensräume für Wasser- und Uferpflanzen bereit – vor allem aber für einige geschützte Amphibien. Auf einigen Kalkfelsen im Gebiet gedeihen außerdem artenreiche Moos- und Farngesellschaften, unter anderem ein für Hessen extrem seltener und geschützter Farn, die Hirschzunge. In den Bereichen ohne Abbaugeschichte haben sich artenreiche Mischwälder mit Buchen, Eichen und Linden sowie eine reiche Strauch- und Krautschicht entwickelt. Das Naturschutzgebiet ist wegen seiner Nähe zur Stadt Gießen und den umliegenden Gemeinden ein beliebtes Naherholungsziel mit markierten Rundwanderwegen.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Fischerei im großen Teich und im Silbersee ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Gießener Bergwerkswald § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten