- straighten 0,10km²
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Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Regeln
Betretungsverhalten
Motorisierte Aktivitäten
Im Naturschutzgebiet ist es verboten die Wege zu verlassen. Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist weiter das Befahren des zugefrorenen Sees durch Fahrzeuge mit eigenem Antrieb verboten.
Wasseraktivitäten
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, die Wasserfläche mit Booten, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen zu befahren.
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, die Wasserfläche mit Booten, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen, sowie die Schilf‑, Schlingpflanzen‑ und Anwuchszonen mit Luftmatratzen o.ä. zu befahren.
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, die Wasserfläche mit Booten, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen zu befahren.
Aufenthaltsaktivitäten
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Fahrzeuge aufzustellen.
Generelles Verhalten
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen oder sie mutwillig zu beunruhigen; die Fischerei auszuüben. Es ist verboten, wildlebende Tiere zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut‑ und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen sowie zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.