Girasmoos

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist es verboten die Wege zu verlassen. Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist weiter das Befahren des zugefrorenen Sees durch Fahrzeuge mit eigenem Antrieb verboten.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, die Wasserfläche mit Booten, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen zu befahren.

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Wassersport ist verboten

Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, die Wasserfläche mit Booten, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen, sowie die Schilf‑, Schlingpflanzen‑ und Anwuchszonen mit Luftmatratzen o.ä. zu befahren.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, die Wasserfläche mit Booten, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Fahrzeuge aufzustellen.

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

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Angeln ist verboten

Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen oder sie mutwillig zu beunruhigen; die Fischerei auszuüben. Es ist verboten, wildlebende Tiere zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut‑ und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen sowie zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Pilze sammeln ist verboten

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Feuer ist verboten