Glüsinger Bruch und Osterbruch

Naturschutzgebiet

Das in der Gemeinde Tostedt gelegene Naturschutzgebiet (NSG) „Glüsinger Bruch und Osterbruch“ grenzt in einer Talniederung liegend an die Esteaue an und ist durch einen temporären Bachlauf mit der Este verbunden. Es ist Teil des FFH-Gebietes 036 „Este, Bötersheimer Heide, Glüsinger Bruch und Osterbruch“.

Der allgemeine Schutzzweck soll die Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) sowie der übrigen schützenswerten Arten und Biotoptypen durch die Förderung und Wiederherstellung des gebietstypischen Charakters sicherstellen. Auf den ausgedehnten Geschiebelehmstandorten haben sich großflächige, feuchte, mesophile Waldgesellschaften mit vorherrschendem Eichen-Hainbuchenwald und Erlen-Eschenwald ausgebildet. Durch die häufig extensive forstwirtschaftliche Nutzung und die geringe hydrologische Störung, befindet sich der überwiegende Teil dieser Waldbestände in einem hervorragenden Zustand. In Teilbereichen treten meist ebenfalls hervorragend ausgebildete Nasswiesen auf, die nur über kleine Grüppen oberflächig entwässert und extensiv bewirtschaftet werden. Einzelne Grünlandflächen sind seit längerem brachgefallen und haben sich zu dem FFH-LRT „Feuchte Hochstaudenfluren“ entwickelt. Der Glüsinger Bruch und Osterbruch stellt sich als ein vielfältig strukturierter Landschaftsraum dar, der durch ein Mosaik aus Wald und Offenland in zum Teil kleinräumigen Wechsel gekennzeichnet ist. Die Basiserfassung des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2009/2010 ergab für den gesamten Abschnitt des FFH-Gebietes im Landkreis Harburg ein Vorkommen von 17 FFH-Lebensraumtypen. Das maßgeblich von Wald geprägte NSG beherbergt davon 6 verschiedene FFH-LRT. Neben zwei Offenland-Lebensraumtypen wurden vier Wald-Lebensraumtypen im NSG erfasst. Von den Pflanzenarten der Roten Liste von Niedersachsen und Bremen kommt neben einigen gefährdeten auch die stark gefährdete Grünliche Waldhyazinthe (Platanthera chlorantha) im Gebiet vor. Ziel ist es, den Glüsinger Bruch und Osterbruch als naturnahen und vielfältig strukturierten Lebensraum zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Reiten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten