- straighten 0,42km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Göringer Grund“ umfasst einen Talabschnitt entlang des Göringerbaches. Besonders wertgebend ist für dieses Naturschutzgebiet das Biotop-Mosaik aus Fließgewässer, Auwald- und Gebüschstrukturen sowie Feuchtwiesen, die in manchen Bereichen durch starken Grundwassereinfluss (Quellen) sogar sumpfigen und moorigen Charakter annehmen. In diesen verschiedenen Biotopen gedeihen nicht nur besonders schützenswerte Pflanzengesellschaften, sie bieten auch einer bemerkenswert artenreichen Tierwelt einen abwechslungsreichen Lebensraum, der langfristig erhalten bleiben soll.
Gallerie
Regeln
Betretungsverhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Schneeaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Wasseraktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die Ausübung der Angelfischerei im Göringer Bach nördlich der Autobahn vom westlichen Bachufer aus durch maximal drei Angler gleichzeitig in der Zeit vom 15. Juni bis 31. Januar ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Göringer Grund § 4.