vom 15. Mai bis 15. Juli
Das Begehen der Orchideenstandorte ist in der Zeit vom 15.Mai bis 15. Juli nicht zulässig;
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 15. Mai bis 15. Juli
Das Begehen der Orchideenstandorte ist in der Zeit vom 15.Mai bis 15. Juli nicht zulässig;
Es ist verboten, das Schutzgebiet zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Flüge von Modellflugzeugen mit Verbrennungsmotoren durchzuführen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören; die Entnahme von Handsträußen ungeschützter Blumen ist erlaubt, ebenso die Entnahme von Zweigen und Reisig zur Ausschmückung von Veranstaltungen über die Gemeinde sowie das ortsübliche nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen.