Goldland-Klausenberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 15. Mai bis 15. Juli

Das Begehen der Orchideenstandorte ist in der Zeit vom 15.Mai bis 15. Juli nicht zulässig;

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Es ist verboten, das Schutzgebiet zu befahren.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Flüge von Modellflugzeugen mit Verbrennungsmotoren durchzuführen.

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören; die Entnahme von Handsträußen ungeschützter Blumen ist erlaubt, ebenso die Entnahme von Zweigen und Reisig zur Ausschmückung von Veranstaltungen über die Gemeinde sowie das ortsübliche nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen.

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten